Hochzeit

Anmeldung und erforderliche Unterlagen:
Nach einer telefonischen Vereinbarung kommen Sie mit den erforderlichen Unterlagen ins Standesamt.
Zuvor können Sie Ihren Hochzeitstermin auch schon reservieren.

Unsere Anmeldungstermine:
Montag ganztägig (8.00-12.00 & 14.00-18.00) und Dienstag – Freitag von 8.00-12.00

HINWEIS:
Ein Teil des Anmeldevorganges, die sog. "Ermittlung der Ehefähigkeit" ist bei jedem Standesamt möglich.

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
    ( Wenn Sie im Ausland geboren sind, benötigen Sie eine neue Geburtsurkunde,
    welche zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein darf)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Nichtösterreichern: Reisepass)
  • Nachweis des Wohnsitzes (wenn der Wohnsitz im Ausland liegt)

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe

  • Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung
    bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)

  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ( Vaterschaftsanerkenntnis )

  • Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)

  • Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr):
    o Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
    o Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr
       vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist

  • Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
    o Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über
       das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte
       Gültigkeit (meist 6 Monate)
    o Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

  • Ausländische Personenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne Weiteres
    akzeptiert oder bedürfen einer Übersetzung durch einen gerichtlich zertifizierten Dolmetscher
    aus dem EU-Raum und - je nach Herkunftsland - einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .

  • Bei einer Eheschließung mit Auslandsberührung erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche
    Dokumente noch vorgelegt werden müssen, da dies einige Zeit in Anspruch nimmt und je nach
    Herkunftsland unterschiedlich sein kann!

Zuständig