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für die Kanalanschluss- und Kanalbenützungsgebühren sowie für die Wasseranschlussabgabe
Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer!
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat eine Nachkontrolle der Berechnungsgrundlagen für die Kanalanschluss- bzw. Kanalbenützungsgebühren sowie für die Wasseranschlussabgabe zu erfolgen.
Die Berechnung der genannten Abgaben ist von der Größe des Hauses sowie der Anzahl der angeschlossenen Geschosse abhängig. Aufgrund der nun durchzuführenden Erhebung werden etwaige Änderungen – auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Gemeindebürger – neu erfasst und dann, falls erforderlich, mit einem entsprechenden Ergänzungsbescheid vorgeschrieben. Mit der Durchführung dieser Nachkontrolle wurde der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung im Bezirk Melk beauftragt. Wir ersuchen Sie daher, den Mitarbeitern des Gemeindeverbandes – Herrn Christoph Angerer und Herrn Reinhard Hess – alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Diesbezüglich kann auch eine Begehung erforderlich sein.
Bei eventuellen Unklarheiten bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt.
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben im Sinne einer guten Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Ing. Manfred Roitner
31.01.2020