Die Friedhofsverwaltung ...

Information der Friedhofsverwaltung

  • bittet Grabinhaber baulichen Veränderungen von bestehenden Gräbern - wie z.B. Verlegung von Urnenrohren in Erdgräbern im Gemeindeamt bekanntzugeben.

Ein Vermerk in der Grabkartei sorgt für eine rasche und diskrete Arbeit bei Bestattungen.

  • bittet alle Grabstellenbesitzer ihre Gräber so zu pflegen, dass z.B. 
  • zu groß gewordene Sträucher geschnitten werden, damit sie anrainende Grabstellen nicht überwuchern,
  • eingelöste Grabstellen auch gepflegt werden, wenn noch kein Angehöriger darin begraben ist und
  • die Zugangswege rund um das Grab von Unkraut frei zu halten


DANKE!!! 

27.06.2023

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