Feuerpolizei - Feuerbeschau

 

Die Überprüfung dieser Vorschriften erfolgt im Rahmen der feuerpolizeilichen Beschau in Zehnjahresintervallen, sonst in der Regel nur bei begründetem Verdacht einer Brandgefahr. Die selbstständige Durchführung und Organisation der feuerpolizeilichen Beschau für die Gemeinde liegt wie schon bisher beim zuständigen Rauchfangkehrer, der erforderlichenfalls weitere Sachverständige (z. B. Feuerwehrvertreter) beizuziehen hat.