Jagdpacht

Die allgemeine Auszahlung des Jagdpachtschillings für die Genossenschaften Kilb, Heinrichsberg, Rametzberg, Teufelsdorf und Umbach erfolgt am 07.01. jeden Jahres im Gemeindeamt Kilb.

 

Am Auszahlungstag nicht behobene Anteile können bis zum 7.07.des laufenden Jahres während der Amtsstunden (Montag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr sowie Dienstag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr) im Gemeindeamt behoben werden.

 

Anteile, die in der Zeit von 7. Jänner bis 7. Juli des laufenden Jahres nicht behoben werden, werden vom jeweiligen Jagdausschuss der Land-, Forst- und Jagwirtschaft zurückgeführt. Eine mögliche Überweisung des Jagdpachtes wurde von den Jagdausschüssen nicht beschlossen; Bagatellgrenze lt. Amt der NÖ Landesregierung 15,00 Euro.

Zuständig