Lustbarkeitsabgabe

Die Lustbarkeitsabgabe, ist eine Abgabe auf Veranstaltungen, wie z.B. Bälle, Partys, Konzerte, Kabaretts, und das Betreiben von Spielautomaten. Sie ist in den Landesgesetzen geregelt. In diesen Rahmengesetzen ermächtigt jedes Bundesland seine Gemeinden, Lustbarkeitsabgabe einzuheben.

Berechnungsablauf:
Die Veranstaltung ist vor Beginn des Kartenverkaufes im Gemeindeamt anzumelden.
Die Anzahl der zu verkaufenden Karten ist vorzulegen und abstempeln zu lassen.
Nach der Veranstaltung sind die noch verbliebenen Eintrittskarten innerhalb 1 Woche vorzulegen ​. Die sich daraus ergebenende Differenz bildet die Berechnungsbasis für die Lustbarkeitsabgabe.

gesetzlicher Satz: 25 % der Eintrittsgelder, wobei 15 % seitens der Marktgemeinde subventioniert werden.

Zuständig