Staatsbürgerschaft

Parteienverkehr zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises:
Montag ganztägig (8.00-12.00 & 14.00-18.00) & von Dienstag – Freitag 8.00-12.00 Uhr

Erforderliche Unterlagen:

Bei ehelicher Geburt:

  • Geburtsurkunde und Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters

Bei unehelicher Geburt:

  • Geburtsurkunde und Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat: Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftstempel

Wenn jemand unehelich geboren wurde und die Eltern nach der Geburt geheiratet haben:

  • Geburtsurkunde und Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
  • hat die Person vor der Eheschließung schon den Familiennamen des Vaters geführt, den Namensänderungsbescheid mit dem Rechtskraftstempel
  • Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

Nach behördlicher Namensänderung:

  • Geburtsurkunde alt und neu
  • Meldezettel oder -bestätigung
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung

Nach Namensänderung durch Eheschließung:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel oder -bestätigung
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
  • Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten

Nach Wiederannahme eines früheren Familiennamens (nach Scheidung):

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel oder -bestätigung
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
  • neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"

Nach Namensänderung durch Adoption:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel oder -bestätigung des Kindes
  • Gerichtsbeschluss über Adoption
  • wenn möglich Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Kindesmutter bei unehelicher Geburt und zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei ehelicher Geburt

Nach Verleihung:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel oder -bestätigung
  • Verleihungsbescheid

 

Zuständig