Parteienverkehr zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises:
Montag ganztägig (8.00-12.00 & 14.00-18.00) & von Dienstag – Freitag 8.00-12.00 Uhr
Erforderliche Unterlagen:
Bei ehelicher Geburt:
- Geburtsurkunde und Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Bei unehelicher Geburt:
- Geburtsurkunde und Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat: Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftstempel
Wenn jemand unehelich geboren wurde und die Eltern nach der Geburt geheiratet haben:
- Geburtsurkunde und Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- hat die Person vor der Eheschließung schon den Familiennamen des Vaters geführt, den Namensänderungsbescheid mit dem Rechtskraftstempel
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Nach behördlicher Namensänderung:
- Geburtsurkunde alt und neu
- Meldezettel oder -bestätigung
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung
Nach Namensänderung durch Eheschließung:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
- Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Nach Wiederannahme eines früheren Familiennamens (nach Scheidung):
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
- neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"
Nach Namensänderung durch Adoption:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung des Kindes
- Gerichtsbeschluss über Adoption
- wenn möglich Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Kindesmutter bei unehelicher Geburt und zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei ehelicher Geburt
Nach Verleihung:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung
- Verleihungsbescheid